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                Allgemeine Geschäftsbedingungen

                Ringschachtel

                Schumacher – Uhren und Schmuck

                Ansprechpartner Herr Andreas Schumacher

                Gartenfelder Str. 99

                13599 Berlin

                Telefon: 030/36759617

                Fax: 030/36759630

                Email: schumacher-juwelier@t-online.de

                Ust-ID: DE 288745146

                Allgemeines

                Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen Sie mit Ihrer Bestellung an.

                Gewährleistung

                Schumacher Uhren und Schmuck gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertragliche zugesicherten Eigenschaften besitzt. Bei Übernahme hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Mängel und Beschaffenheit zu prüfen. Im Falle offener Mängel, müssen diese innerhalb von 10 Tagen persönlich oder schriftlich bei uns gemeldet werden. Die Gewährleistungsfrist auf Qualitätsmängel beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit der Rechnungskopie vorgelegt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß und Abnutzung. Tragespuren stellen keinen Qualitätsmangel dar. Bei Veränderung der Ware erlischt die Gewährleistung. Der Verkäufer hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.

                Reparaturen bei uns im Haus

                Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt gegen Aushändigung des Reparaturscheines bzw. Vorlage des Zahlungsbelegs und gegen Barzahlung. Zur Prüfung der Empfangsberechtigung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.

                Der Auftraggeber muss die Gegenstände innerhalb von drei Monaten nach dem bekannt gegebenen Abholtermin abholen. Geschieht dies nicht, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Gegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

                Ab diesem Zeitpunkt sind wir nach vorheriger Androhung berechtigt, den Gegenstand bestmöglichst zu veräußern, wenn der Kunde den Gegenstand trotz schriftlicher Androhung des Verkaufs nicht innerhalb von drei Wochen ab Absendung der Androhung abholt. Ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, sind wir innerhalb eines Jahres nach dem Abholtermin zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Verwertungserlös steht uns in Höhe unserer Reparatur- und Aufbewahrungskosten, ein eventueller Mehrerlös dem Auftraggeber zu.

                Eigentumsvorbehalt

                Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Schumacher – Uhren und Schmuck.

                Datensicherheit

                Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir Sie darauf aufmerksam, daß die zur Auftragsabwicklung übermittelten Daten, mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) weiterverarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

                Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

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